Praxis für Logopädie in Saarbrücken
Carsten Kroker

Spezielle Behandlungsverfahren

LSVT – Die Methode für Parkinson-Patienten

LSVT steht für "Lee Silverman Voice Treatment" und ist eine Behandlung zur Verbesserung der Stimm-, Sprech- und Schluckleistung bei Parkinsonpatienten. Es ist das einzige logopädische Verfahren in dem Bereich, dessen Wirksamkeit mit großen wissenschaftlichen Studien untersucht wurde. Es ist das einzige, welches von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie empfohlen wird.

Wir wurden für die Behandlung nach diesem Verfahren 2013 als eine der ersten saarländischen Einrichtungen zertifiziert und verfügen über große Erfahrung im Umgang mit dem LSVT.

TDCS – Transcranielle Gleichstromstimulation

Hierbei wird während der Therapie ein kleiner, kaum spürbarer Strom durch das Gehirn geleitet. Erste Studienergebnisse zeigen, dass das Verfahren wahrscheinlich Aphasien und auch Schluckstörungen deutlich besser beeinflussen kann als Logopädie ohne TDCS. Das Verfahren ist schmerzfrei und schwerwiegende Nebenwirkungen kommen nicht vor.

Schon seit einigen Jahren wird  TDCS in der motorischen Rehabilitation und auch in der Behandlung von Depressionen eingesetzt.

Wir gehören deutschlandweit zu den ersten logopädischen Praxen, die TDCS anbieten.

Neuromuskuläre Elektrostimulation bei Schluckstörung

Hierbei wird die Schluckmuskulatur bei der Nahrungsaufnahme elektrisch stimuliert. Zahlreiche Studien konnten zeigen, dass Reizströme wahrscheinlich eine sehr positive Auswirkung auf Schluckstörungen nach neurologischen Erkrankungen haben können.

Wir gehören deutschlandweit zu den ersten Praxen, die dieses Verfahren seit 2003 durchführen und haben mittlerweile zahlreiche Therapeuten deutschlandweit in diesem Verfahren ausgebildet. 

DST Dys-SAAR-thrietherapie: Methode zur Behandlung von Sprechstörungen, die nach Hirnschädigung auftreten

Ein Verfahren zur Behandlung von Dysarthrien nach neurologischen Erkrankungen, welches wir 2013 in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Heilpädagogik Zürich entwickelt haben.

Wir gehören zu den ersten Anwendern und haben zahlreiche andere Therapeuten in Deutschland und der Schweiz in diesem Verfahren ausgebildet.

Reizstromtherapie bei Gesichts- und Stimmbandlähmung nach dem Vocastimkonzept

Wir setzen Elektrostimulation zur Behandlung von peripheren Nervenlähmungen wie Facialis- und Recurrensparesen (Gesichts- und Stimmbandlähmung) ein und waren hier ebenfalls in der Ausbildung anderer Therapeuten deutschlandweit tätig.

 

 

Biofeedback / Oberflächen EMG:

Dieses Verfahren hat sich vor allen Dingen bei der Behandlung der Facialisparese (Gesichtslähmung) etabliert. In einigen Studien konnte diese Behandlung vor allem Defektheilungen (Synkinesien), die mit üblichen Methoden nur schwer behandelbar sind wirksam beeinflussen. 

Webseiten zum Thema Logopädie

Bundesverband Aphasie, Würzburg
www.aphasiker.de

Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Gütersloh
www.schlaganfall-hilfe.de

Sprachheilschule, Sulzbach
www.sprachheilschule-saarland.de

Deutscher Bundesverband für Logopädie (dbl)
www.dbl-ev.de

Junge Parkinsonpatienten Kaiserslautern
www.jupa-rlp.de

Saarbrücker Gruppe für Aphasie und Schlaganfall
https://aphasiker-saar.de/

Parkinsonselbsthilfe Saarbrücken
https://jupa-saarland.parkinson-vereinigung.de

Unserer Ausbildungsprogramm Elektrotherapie für Logopäden
https://www.dysaarthrie.com

Kosten

Sie benötigen für die Behandlung eine Verordnung von einem Arzt. Für alle Heilmittel entsteht (für gesetzlich Versicherte (AOK,IKK,BARMER, DAK BKK etc…) eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung (ähnlich wie bei Medikamenten). Da neurologisch erkrankte Patienten häufig sehr viele unterschiedliche Therapien (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) und Medikamente benötigen und sich Zuzahlungen summieren, ist hier in vielen Fällen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich – Informationen erteilt ihre Krankenkasse.

Als Einrichtung, die sich auf neurologisch erkrankte Erwachsene spezialisiert hat, sind wir häufig auf das Problem gestoßen, dass die Zuzahlung auch Privatpatienten finanziell überfordert. Die Preise für die Behandlung von Privatpatienten entsprechen deshalb bei uns den Sätzen der Bundesbeihilfe. Diese entsprechen zum heutigen Zeitpunkt (Oktober 2022) ungefähr den Preisen der gesetzlichen Krankenkasse und werden von den meisten privaten Versicherungen erstattet.